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1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Siegfried Ueckert Metallbau GmbH (nachfolgend: Lieferant) abgegebenen Angebote und mit Käufern/Bestellern (nachfolgend: Kunden) abgeschlossene Verträge.
2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die das Schriftformerfordernis abbedingen.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Angebotsinhalt oder Vertragsinhalt, wenn Sie vom Lieferanten schriftlich ausdrücklich akzeptiert werden.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote des Lieferanten erfolgen freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande.
2. Im Zusammenhang mit einem Angebot vom Lieferanten gegebene Maß-, Gewichts-, Konstruktions- und andere Leistungsangaben gelten als nur annähernd maßgeblich. Derartige Angaben und sonstige Beschaffenheitsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
3. Soweit für die Vertragsdurchführung die Zustimmung behördlicher oder privater Dritter erforderlich ist, obliegt es ausschließlich dem Kunden, für das Vorliegen entsprechender Erklärungen zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten darüber zu informieren, ob die Zustimmung behördlicher oder privater Dritter zur Durchführung eines Vertrages erforderlich ist oder nicht. Sollten die erforderlichen Erklärungen nicht innerhalb der nach dem Vertragsschluß zwischen der Parteien vorgesehenen Fristen zur Durchführung des Vertrages vorliegen und kann aus diesem Grund der Vertrag nicht durchgeführt werden, ist der Lieferant berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von dem Lieferanten gesetzten angemessenen Nachfrist unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag zurückzutreten.
4. Der Lieferant ist nach Vertragsschluss berechtigt, Konstruktions- und Formveränderungen des Kaufgegenstandes/Werkes vorzunehmen, soweit damit Funktion und Aussehen nur unwesentlich verändert werden. Eine Preisänderung ist damit nicht verbunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager einschließlich Verpackung.
2. Bei nach Vertragsabschluss eintretenden Kostensteigerungen, insbesondere Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- und Transportkosten, ist der Lieferant berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend den preisbildenden Faktoren anzuheben, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt, ist der Lieferant zur Preisanpassung aus den vorstehenden Gründen berechtigt, wenn die vertraglich geschuldete Leistung des Lieferanten außerhalb einer Frist von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll.
3. Sämtliche Preise des Lieferanten gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
4. Soweit nicht jeweils anders vermerkt sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5. Es wird folgende Abschlagszahlung vereinbart:
Der Lieferant erhält nach Auftragsbestätigung 50 % der Auftragssumme.
Die Restsumme ist nach entsprechender Rechnungsstellung gemäß Ziffer 4. fällig.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber dem Lieferanten nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erfolgen.
§ 4 Lieferung, Kostentragung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
1. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
2. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung/Lieferung ab dem Sitz des Lieferanten, es sei denn, die Kosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der Ware.
3. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringenden erforderlichen Informationen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Vom Lieferanten genannte Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit der Auftragsbestätigung schriftlich dem Kunden mitgeteilt werden. Die Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die jeweilige Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zur Verfügung des Kunden steht. Höhere Gewalt, Maschinenschäden, Betriebsstörungen wegen Streiks, Aussperrung, sonstige nicht vorauszusehende Behinderungen der Materialversorgung, Herstellung oder Auslieferung befreien den Lieferanten von der Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
4. Hat der Lieferant die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Erfüllungsort ist Berlin. Versendet der Lieferant auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten natürlichen oder juristischen Person übergeben hat.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem mit dem Kunden bestehenden jeweiligen Vertragsverhältnis vor. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Lieferant das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, beispielsweise im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu bearbeiten, zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich gegenüber dem Lieferanten nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Lieferant ist berechtigt, diese Ermächtigung bei begründetem Anlass zu widerrufen.
4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren gegen Feuer, Wasserschaden, Vandalismus und Diebstahl ausreichend zu versichern.
5. Der Lieferant ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Mahnung und nach Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen. Damit werden etwaige weitere Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem Kunden nicht ausgeschlossen.
§ 6 Sachmängelhaftung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB mit den dort bestimmten Rechtsfolgen.
2. Liegt ein Mangel vor, ist der Lieferant zunächst berechtigt, die Mängelbeseitigung durch zweimalige Nacherfüllung/Nachbesserung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung/Nachbesserung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Lieferant berechtigt, die Art der Mängelbeseitigung zu bestimmen. Schlägt die vom Lieferanten gewählte Art der Mängelbeseitigung in diesem Fall zweimal fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ist der Kunde ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt in der Regel mindestens zwei Jahre. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Der Lauf der Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Lieferanten für Schäden ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechtes.
2. Bei Schriftstücken ist im Zweifel stets die deutsche Fassung verbindlich.
3. Sind die Parteien Kaufleute, ist für Streitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
4. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen zwischen den Parteien sich als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung im Ganzen nicht. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung nach dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.
Stand: 02/2008
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 13 BGB
Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen ein uneingeschränktes Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten (bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht in folgenden Fällen:
a) bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und die nicht nur aus vorgefertigten Serienbauteilen zusammengefügt sind, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können.
b) bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
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